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  News
 

Nachruf
admine am 19.02.2014 um 17:48 (UTC)
 Viele Menschen treten in unser Leben,
aber nur wenige hinterlassen Spuren in unseren Herzen.


Ein wunderbarer Mensch ist von uns gegangen; wir sind dankbar, dass wir ihn kennen lernen und erleben durften. Mit den Angehörigen, Freunden und Bekannten, dem HSV und allen Fans trauern wir um


Hermann Rieger


Der HSV-Fanclub „Stakenteich“ aus Köhn
singt noch einmal für Dich:

„Hermann Rieger, Du bist der beste Mann!“
 

Neueröffnung
Ela am 16.02.2014 um 17:12 (UTC)
 Am kommenden Wochenende eröffnet unser Stammlokel wieder. Den neuen Eigentümern Barbara und Klaus wünschen wir gutes Gelingen und viel Glück. Gerne schauen wir am Samstag zu einem kleinen Umtrunk rein. Nur der HSV.
 

Winterfest
Eal am 15.02.2014 um 17:49 (UTC)
 Liebe Mitglieder, Freunde und Gäste.....bitte denkt an eure rechtzeitige Anmeldung (bis zum 21.2.) bei Ela und Markus für unser Winterfest am 01.03.14. Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit gutem Essen, einer Tombula und guter Musik.
 

Einladung zum Winterfest
admine am 11.02.2014 um 15:10 (UTC)
 Der HSV-Fanclub „Stakenteich“ lädt ein zum Winterfest!

Liebe Fanclub-Mitglieder!

Der HSV-Fanclub „Stakenteich“ lädt euch herzlich ein

zum Winterfest

am Samstag, 01.03.2014 ab 19:00 Uhr

im Bürgerhaus „Stakenteich“ in Köhn


Anstelle des geplanten Treffens am 01.03.2014 wollen wir mit euch an diesem Abend unser Winterfest feiern (verschobene Weihnachtsfeier).


Es gibt Rinder- und Schweinebraten mit Kartoffeln, Kroketten, Gemüse und Soße und natürlich Getränke (Bier, Softgetränke, Korn, Roten, Grünen). Für Mitglieder übernimmt der Fanclub die Kosten. Gäste als Selbstzahler (20,00 €) sind selbstverständlich herzlich willkommen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um verbindliche Anmeldungen bis zum 21.02.2014 bei Ela und Markus Monien (04385 – 1035).

An diesem Abend verlosen wir die Dauerkarten für die Spiele gegen Nürnberg und Freiburg; eine Tombola wird es natürlich auch wieder geben.

Der Termin für die „verspätete“ Kinderfeier wird gesondert bekannt gegegben.


Wir freuen uns auf einen schönen Abend mit euch!


Der Vorstand
 

Satzungsänderung
admine am 11.02.2014 um 15:08 (UTC)
 Satzung
2. geänderte Fassung


§ 1 Name und Sitz des Fanclubs, Geschäftsjahr

1. Der am 23.11.07 gegründete Fanclub trägt den Namen: HSV Fan-Club „Stakenteich“ und hat seinen Sitz in 24257 Köhn/Pülsen.
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Hier die neue Satzung:
§ 2 Vereinszweck und Zielsetzung

1. Zweck des Fanclubs ist die Freundschaftserhaltung, die Förderung der Fankultur sowie die Unterstützung des Hamburger SV.
2. Der Fanclub verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Fanclubs dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Keine Person darf durch zweckentfremdete Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
4. Der Fanclub ist politisch und konfessionell neutral.
5. Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:
● gemeinsame Fahrten zu Fußball-Spielen des HSV
● gemeinsame Aktivitäten aller Art
● gemeinsames Ansehen von Spiel-Übertragungen im Vereinslokal oder an einem Alternativ-Ort
● Kontakte zum HSV und seinen Spielern
● Begegnungen mit anderen HSV-Fan-Clubs, gemeinsame Fußballspiele oder andere Unternehmungen


§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
2. Der Fanclub besteht aus Ehrenmitgliedern, ordentlichen und jugendlichen Mitgliedern.
3. Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Fanclub erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die Rechte der ordentlichen Mitglieder. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.
4. Ordentliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
5. Jugendliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und jugendliche Mitglieder ab vollendetem 16. Lebensjahr haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
2. Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Fanclubs teilzunehmen.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet,
● die Ziele des Fanclubs zu fördern
● das Vereinseigentum pfleglich zu behandeln
● den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.


§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen, wobei Minderjährige einer Zustimmungserklärung ihres gesetzlichen Vertreters bedürfen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
3. Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er muss gegenüber dem Vorstand mindestens 2 Monate vorher schriftlich erklärt werden.
4. Der Ausschluss kann erfolgen
● wenn das Mitglied trotz Mahnung keine Beitragszahlung leistet
● bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder gegen die Interessen des Fanclubs
● wegen vereinsschädigendem Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Fanclubs.
5. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Vor Entscheidung des Vorstandes ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von mindestens 2 Wochen Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Beschluss des Vorstandes ist dem Mitglied schriftlich unter Angabe der Gründe, die zum Ausschluss führen, mitzuteilen.
6. Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, unbeschadet des Anspruchs des Fanclubs auf Beitragsforderungen.


§ 6 Organe des Fanclubs

1. Organe des Fanclubs sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

2. Über die Sitzungen der Organe ist eine Niederschrift zu fertigen, die den wesentlichen Inhalt und Gang der Beratungen sowie sämtliche Beschlüsse enthält.


§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist vom Vorstand mindestens zwei Wochen vorher in geeigneter Weise (z.B. Aushang im Vereinslokal) unter Angabe der Tagesordnungspunkte einzuberufen. Den Vorsitz führt der / die 1. Vorsitzende oder seine Stellvertretung.
2. Der Vorstand kann bei dringendem Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Er ist zur Einberufung verpflichtet, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dieses unter Angabe von Gründen, die schriftlich vorgelegt werden müssen, fordert.
3. Jede Mitgliederversammlung, zu der ordnungsgemäß eingeladen wurde und zu der mindestens 7 Mitglieder anwesend sind, ist beschlussfähig.
4. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für
a) die Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte,
b) die Entlastung des Vorstandes,
c) die Wahl des Vorstandes,
d) die Wahl von zwei Kassenprüfern auf die Dauer von zwei Jahren. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über das Ergebnis der Prüfung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.
e) die Festsetzung von Mitgliedsbeiträgen und etwaigen Aufnahmegebühren sowie deren Änderung,
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
g) die Änderung der Satzung,
h) die Entscheidung über wichtige Angelegenheiten, die der Vorstand an die Mitgliederversammlung verwiesen hat,
i) die Beschlussfassung über die Auflösung des Fanclubs.
5. Anträge, die als Tagesordnungspunkt verhandelt werden sollen, sind schriftlich zu stellen und bis spätestens 5 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand vorzulegen.
6. Die Mitglieder fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, Gesetz oder Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor.


§ 8 Der Vorstand

1. Der Vorstand des Fanclubs besteht aus:
a) der/dem ersten Vorsitzenden
b) der/dem zweiten Vorsitzenden
c) der/dem Kassenwart(in)
d) der/dem Schriftführer(in)
e) der /dem Homepage-Beauftragten
2. Der Fanclub wird gerichtlich und außergerichtlich von je 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten.
3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Fanclubs. Ihm obliegt die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Beschlüsse.
4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl der einzelnen Vorstandsmitglieder ist möglich.
5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden einberufen werden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

§ 9 Homepage

1. Der Fanclub erstellt und unterhält eine eigene Homepage.
2. Die/der Homepage-Beauftragte wird von der Mitgliederversammlung gewählt und gehört dem Vorstand an.
3. Die Zugangsdaten für Erstellung / Änderungen der Homepage sind ausschließlich dem Vorstand bekannt und werden nach jeder Neuwahl geändert.
4. Der Vorstand berät und beschließt gemeinsam über die jeweiligen Veröffentlichungen auf der Homepage.
5. Sämtliche Veröffentlichungen werden nach bestem Wissen und Gewissen den Grundsätzen des Datenschutzes unterstellt.


§ 10 Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren

1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühren wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
2. Mitglieder unter 16 Jahren sind von der Beitragszahlung befreit, Jugendliche unter 18 Jahren zahlen den halben Jahresbeitrag.
3. Schüler über 18 Jahre zahlen ebenfalls nur den halben Jahresbeitrag. Mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres wird auch von ihnen der volle Jahresbeitrag fällig.
4. Die Beiträge sind jeweils bis zum 15.12. des jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten.
5. Von neuen Mitgliedern ist im Jahr der Aufnahme nur der anteilige Beitrag zu erheben.
6. Die Beiträge sind jeweils für das gesamte bzw. für das anteilige Jahr im Voraus zu entrichten.


§ 11 Änderung der Satzung

Eine Änderung der Satzung kann durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des / der zu ändernden Paragraphen der Satzung sowie der neue Wortlaut in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen.


§ 12 Auflösung des Fanclubs

1. Die Auflösung des Fanclubs erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei drei Viertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen muss.
2. Bei Auflösung des Fanclubs, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Fanbetreuung des Hamburger Sport-Verein e.V., Sylvesterallee 7, 22525 Hamburg.



Die geänderte Satzung tritt mit Mitgliederbeschluss am 01.02.2014 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung.

 

Fanclubtreffen
admin am 25.11.2013 um 17:24 (UTC)
 Nachdem unser HSV mal wieder siegreich in der eigenen Arena war, wollte ich nur kurz an unser Fanclub-Treffen erinnern. Am Freitag den 13.11.13 um 20:30 Uhr treffen wir uns wie immer im Restaurant Stakenteich. Gäste, Freunde und Fans sind herzlich eingeladen. Unter den Mitgliedern verlosen wir die Karten für das Heimspiel gegen Mainz ("wie es singt und lacht")! Also, dabei sein ist alles! Für diejenigen, die es nicht schaffen, habe ich hier noch den nächsten Termin. Am 10.01.14 ist unsere Jahreshauptversammlung. Hier bitte ich aber um rege Teilnahme. In diesem Sinne: "Nur der HSV" und einen schönen Abend.
 

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